Kosten & Ablauf

Kostenübernahme

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung orientieren sich an der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ). 

Das Honorar für eine 50-minütige Einzelsitzung im Rahmen einer Kurzzeittherapie beträgt aktuell 167,58 € (2x GOP 812a, GOP 801a, jeweils 2,3-facher Satz).

Gerne unterstütze ich Sie dabei, die Möglichkeiten der Kostenübernahme zu klären. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit mir auf.

Private Krankenversicherungen, Beihilfestelle

Die Kosten für eine Psychotherapie entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ) werden in der Regel ganz oder teilweise übernommen. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab. Bitte klären Sie am besten vor Beginn der Therapie mit Ihrer Versicherung folgende Punkte:

  • Wie viele Therapiesitzungen werden erstattet? Sind diese jährlich limitiert?
  • Werden die Kosten vollständig übernommen oder entsteht ein Eigenanteil?
  • Welche Unterlagen (Formulare, Antrag) werden vorab zur Bewilligung benötigt?

Weitere Informationen finden Sie hier: Checkliste PKV der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung

Heilfürsorge der Bundeswehr und der Bundespolizei

Für Angehörige der Bundeswehr übernimmt die Heilfürsorge in der Regel die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ). Voraussetzung ist die Vorlage eines entsprechenden Formulars (San/Bw/0218), das Sie über Ihre Truppenärztin bzw. Ihren Truppenarzt erhalten.

Auch Angehörige der Bundespolizei können psychotherapeutische Leistungen in Privatpraxen in Anspruch nehmen.  Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Stelle über das genaue Vorgehen und die Voraussetzungen der Kostenübernahme.

Angehörige der Landespolizei können i.d.R. nicht direkt psychotherapeutische Leistungen einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Hier empfiehlt es sich, die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung direkt mit der zuständigen Heilfürsorgestelle abzuklären.

Selbstzahler:innen

Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. In diesem Fall ist keine Genehmigung durch eine Versicherung erforderlich.

Die Abrechnung richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ). Alle organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen werden zu Beginn der Behandlung transparent vereinbart.

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung über ihre Krankenkasse. Wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums kein Therapieplatz in einer kassenzugelassenen Praxis verfügbar ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung in einer Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich sein.

Dafür muss in der Regel nachgewiesen werden, dass trotz mehrerer Anfragen kein zeitnaher Therapieplatz in einer kassenzugelassenen psychotherapeutischen Praxis gefunden werden konnte. Anschließend kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten gestellt werden.

Wenn Sie keinen Therapieplatz in einer kassenzugelassenen Praxis finden, informieren Sie sich bitte vor einer Kontaktaufnahme mit mir bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen und das weitere Vorgehen. Die Regelungen können sich je nach Krankenkasse unterscheiden.

Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier:

Informationsbroschüre der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung zum Kostenerstattungsverfahren

Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer zum Kostenerstattungsverfahren

Ablauf

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung Ihres Anliegens. Sie haben Zeit und Raum, Ihre aktuelle Situation, Belastungen und Wünsche zu schildern.

Gleichzeitig können Sie einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise gewinnen und offene Fragen zur Therapie stellen. Im Gespräch nehme ich außerdem eine erste diagnostische Einschätzung Ihrer Beschwerden und Ihrer aktuellen Situation vor.

Am Ende besprechen wir gemeinsam, ob eine therapeutische Zusammenarbeit für Sie sinnvoll und stimmig erscheint und wie die nächsten Schritte aussehen können.

Im Rahmen der sogenannten Probatorik stehen die Diagnostik und die gemeinsame Behandlungsplanung im Mittelpunkt. Je nach Versicherung umfasst diese Phase in der Regel etwa drei bis fünf Sitzungen.

Wir nehmen uns Zeit, Ihre Beschwerden, deren Hintergründe und Ihre aktuelle Lebenssituation sorgfältig zu verstehen. Neben dem persönlichen Gespräch können dabei auch standardisierte Fragebögen und weitere diagnostische Verfahren zum Einsatz kommen.

Ziel ist es, ein möglichst klares Verständnis Ihrer Situation und der Zusammenhänge zu entwickeln. Auf dieser Grundlage planen wir die Therapie individuell und orientieren uns an Ihren persönlichen Zielen.

Zum Abschluss der Probatorik besprechen wir, ob eine weitere therapeutische Zusammenarbeit für Sie passend ist und wie die Behandlung konkret gestaltet werden kann.

Wenn wir uns nach der probatorischen Phase für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, beginnt die eigentliche Behandlungsphase. Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern etwa 50 Minuten.

Häufig beginnt die Behandlung mit einer Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen. Ob hierfür ein Antrag erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Kostenträger ab und sollte vorab geklärt werden. Wenn eine längere Behandlung sinnvoll und notwendig ist, kann eine Langzeittherapie beantragt werden.

Im Verlauf der Therapie stehen konkrete Veränderungsschritte im Mittelpunkt. Gemeinsam entwickeln und erproben wir neue Verhaltensweisen und Bewältigungsstrategien, die Sie im Alltag unterstützen. Ihre Erfahrungen greifen wir in den Sitzungen auf und passen das Vorgehen bei Bedarf gemeinsam an.

Gegen Ende der Therapie geht es zunehmend darum, die erreichten Veränderungen zu festigen und hilfreiche Strategien für die Zukunft zu entwickeln. Dazu gehören auch der Umgang mit möglichen Rückschlägen und die Frage, wie Sie das Erarbeitete langfristig selbstständig in Ihrem Alltag weiterführen können.


Anschrift:
Telefon:
E-Mail:

Öffnungszeiten:

Privatpraxis für Psychotherapie M. Sc. Frederika Stuhldreier
Kaiser-Wilhelm-Ring 28, 50672 Köln
Telefon: 0160 95076669
E-Mail: info(at)psychotherapie-stuhldreier.de

Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.